Kinder mit neurologischen Entwicklungsstörungen oder dem Risiko, daran zu leiden, im Alter zwischen 0 und 6 Jahren sind für die Frühbetreuung indiziert, mit Ausnahme der Kinder, die ab dem 3. Lebensjahr bereits über öffentliche Mittel in irgendeiner Form (Schule, MEC-Stipendien usw.) verfügen. Wegbeschreibung und Formulare finden Sie unter GVA-Website.

Für die Intervention bei Kindern mit Entwicklungsbedürfnissen stehen Unterstützung und Hilfsmittel zur Verfügung.

Um das Risiko einer neurologischen Entwicklungsstörung zu quantifizieren, gibt es klar definierte Empfehlungen, die in Comprehensive Pediatrics und in der Monitoring Group der Spanischen Gesellschaft für Neonatologie veröffentlicht wurden.

Überweisungskriterien für die Frühversorgung und Prioritäten.