Kinder mit neurologischen Entwicklungsstörungen oder dem Risiko, daran zu leiden, im Alter zwischen 0 und 6 Jahren sind für die Frühbetreuung indiziert, mit Ausnahme der Kinder, die ab dem 3. Lebensjahr bereits über öffentliche Mittel in irgendeiner Form (Schule, MEC-Stipendien usw.) verfügen. Wegbeschreibung und Formulare finden Sie unter GVA-Website.

Um das Risiko einer neurologischen Entwicklungsstörung zu quantifizieren, gibt es klar definierte Empfehlungen, die in Comprehensive Pediatrics und in der Monitoring Group der Spanischen Gesellschaft für Neonatologie veröffentlicht wurden.

